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Bauliche Anlagen
Für die Errichtung bzw. Änderung folgender baulicher Anlagen im Garten ist die Zustimmung der Landeshauptstadt München, Baureferat/Gartenbau, erforderlich.
Die Anträge sind bei der Vorstandschaft erhältlich!
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an vorstand@sw70.de.
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
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§ 11 Benutzung der Kleingärten (2)
zuslässig eine mobile Gerätebox bis zu einer Größe von 1,50 m x 1,0 m und ca. 1,30 Höhe.
In der Gartenparzelle ist weiterhin das Aufstellen eines freistehenden Gewächshauses einfacher Art
(Plastikfolie, Einfachverglasung oder Stegplatten) bis zu einer Größe von max. 10,0 m² Grundfläche
und 2,50 m Höhe gestattet.
In den Boden eingelassene Fundamente sind nicht zulässig.
Zu den Nachbarparzellen ist mindestens ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
Zum Haupt- bzw. Stichweg und dem Außenbereich beträgt der geforderte Grenzabstand mindestens
0,50 m.
Für den Standort und das Errichten/Aufbauen eines Hochbeetes ist von der Stadt, Baureferat
Gartenbau, die Zustimmung einzuholen (Antrag).
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Die Errichtung einer Pergola (offenes Rankgerüst, zum Gartenhaus mit Holzrahmen und
Drahtverspannung) ist höchstens bis zu einer Größe von 8 m² und einem Grenzabstand von 2,00 m
zulässig.
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Solar mit max. 1,6 m² Grundfläche, angebracht auf dem Dach des Gartenhauses, gemäß Zustimmung durch das
Baureferat/Gartenbau
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Ein Tomatenhaus (maximal 3,00 m Länge x 1,00 m Tiefe und 1,80 m Höhe) darf mit einem
Mindestgrenzabstand von 0,50 m aufgestellt werden.
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Es sind oberirdische Wassertanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 2 m³ erlaubt.
Als Grenzabstand sind 0,5 m einzuhalten.
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Die Anträge sind bei der Vorstandschaft erhältlich!
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an vorstand@sw70.de.