Bauliche Anlagen

Für die Errichtung bzw. Änderung folgender baulicher Anlagen im Garten ist die Zustimmung der Landeshauptstadt München, Baureferat/Gartenbau, erforderlich.

Die Anträge sind bei der Vorstandschaft erhältlich!

Schreiben Sie bitte eine E-Mail an .

Dacheindeckung

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Erweiterung Gartenhaus

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Gartenhaus

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Gerätekiste

§ 11 Benutzung der Kleingärten (2)
zuslässig eine mobile Gerätebox bis zu einer Größe von 1,50 m x 1,0 m und ca. 1,30 Höhe.

Gewächshaus

In der Gartenparzelle ist weiterhin das Aufstellen eines freistehenden Gewächshauses einfacher Art
(Plastikfolie, Einfachverglasung oder Stegplatten) bis zu einer Größe von max. 10,0 m² Grundfläche
und 2,50 m Höhe gestattet.
In den Boden eingelassene Fundamente sind nicht zulässig.
Zu den Nachbarparzellen ist mindestens ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
Zum Haupt- bzw. Stichweg und dem Außenbereich beträgt der geforderte Grenzabstand mindestens
0,50 m.

Hochbeet

Für den Standort und das Errichten/Aufbauen eines Hochbeetes ist von der Stadt, Baureferat
Gartenbau, die Zustimmung einzuholen (Antrag).

Maschendrahtzaun 80 cm

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Pergola

Die Errichtung einer Pergola (offenes Rankgerüst, zum Gartenhaus mit Holzrahmen und
Drahtverspannung) ist höchstens bis zu einer Größe von 8 m² und einem Grenzabstand von 2,00 m
zulässig.

Rankgerüst

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Solar

Solar mit max. 1,6 m² Grundfläche, angebracht auf dem Dach des Gartenhauses, gemäß Zustimmung durch das
Baureferat/Gartenbau

Teich

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Tomatenhaus

Ein Tomatenhaus (maximal 3,00 m Länge x 1,00 m Tiefe und 1,80 m Höhe) darf mit einem
Mindestgrenzabstand von 0,50 m aufgestellt werden.

Trampolin

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Unterbauung Traufläche

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Vordach

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Wassertank

Es sind oberirdische Wassertanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 2 m³ erlaubt.
Als Grenzabstand sind 0,5 m einzuhalten.

Windschutz

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Zaun (z.B. Hauptweg/Stichweg 100 cm)

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Die Anträge sind bei der Vorstandschaft erhältlich!

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