Bauliche Anlagen
Für die Errichtung bzw. Änderung folgender baulicher Anlagen im Garten ist die Zustimmung der Landeshauptstadt München, Baureferat/Gartenbau, erforderlich.
Dacheindeckung
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Erweiterung Gartenhaus
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Gartenhaus
Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Gerätekiste
§ 11 Benutzung der Kleingärten (2)
zuslässig eine mobile Gerätebox bis zu einer Größe von 1,50 m x 1,0 m und ca. 1,30 Höhe.
Gewächshaus
In der Gartenparzelle ist weiterhin das Aufstellen eines freistehenden Gewächshauses einfacher Art
(Plastikfolie, Einfachverglasung oder Stegplatten) bis zu einer Größe von max. 10,0 m² Grundfläche
und 2,50 m Höhe gestattet.
In den Boden eingelassene Fundamente sind nicht zulässig.
Zu den Nachbarparzellen ist mindestens ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
Zum Haupt- bzw. Stichweg und dem Außenbereich beträgt der geforderte Grenzabstand mindestens
0,50 m.
Hochbeet
Für den Standort und das Errichten/Aufbauen eines Hochbeetes ist von der Stadt, Baureferat
Gartenbau, die Zustimmung einzuholen (Antrag).
Maschendrahtzaun 80cm
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Pergola
Die Errichtung einer Pergola (offenes Rankgerüst, zum Gartenhaus mit Holzrahmen und
Drahtverspannung) ist höchstens bis zu einer Größe von 8 m² und einem Grenzabstand von 2,00 m
zulässig.
Rankgerüst
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Solar
Eine Solaranlage bestehend aus max. 2,0 m² Kollektorfläche und nicht mehr als zwei Panelen insgesamt.
Teich
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Tomatenhaus
Ein Tomatenhaus (maximal 3,00 m Länge x 1,00 m Tiefe und 1,80 m Höhe) darf mit einem
Mindestgrenzabstand von 0,50 m aufgestellt werden.
Unterbauung Trauffläche
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Vordach
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Wassertank
Es sind oberirdische Wassertanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 2 m³ erlaubt.
Als Grenzabstand sind 0,5 m einzuhalten.
Windschutz
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Zaun
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