Bauliche Anlagen

Für die Errichtung bzw. Änderung folgender baulicher Anlagen im Garten ist die Zustimmung der Landeshauptstadt München, Baureferat/Gartenbau, erforderlich.

Dacheindeckung

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Erweiterung Gartenhaus

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Gartenhaus

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Gerätekiste

§ 11 Benutzung der Kleingärten (2)
zuslässig eine mobile Gerätebox bis zu einer Größe von 1,50 m x 1,0 m und ca. 1,30 Höhe.

Gewächshaus

In der Gartenparzelle ist weiterhin das Aufstellen eines freistehenden Gewächshauses einfacher Art
(Plastikfolie, Einfachverglasung oder Stegplatten) bis zu einer Größe von max. 10,0 m² Grundfläche
und 2,50 m Höhe gestattet.
In den Boden eingelassene Fundamente sind nicht zulässig.
Zu den Nachbarparzellen ist mindestens ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
Zum Haupt- bzw. Stichweg und dem Außenbereich beträgt der geforderte Grenzabstand mindestens
0,50 m.

Hochbeet

Für den Standort und das Errichten/Aufbauen eines Hochbeetes ist von der Stadt, Baureferat
Gartenbau, die Zustimmung einzuholen (Antrag).

Maschendrahtzaun 80cm

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Pergola

Die Errichtung einer Pergola (offenes Rankgerüst, zum Gartenhaus mit Holzrahmen und
Drahtverspannung) ist höchstens bis zu einer Größe von 8 m² und einem Grenzabstand von 2,00 m
zulässig.

Rankgerüst

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Solar

Eine Solaranlage bestehend aus max. 2,0 m² Kollektorfläche und nicht mehr als zwei Panelen insgesamt.

Teich

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Tomatenhaus

Ein Tomatenhaus (maximal 3,00 m Länge x 1,00 m Tiefe und 1,80 m Höhe) darf mit einem
Mindestgrenzabstand von 0,50 m aufgestellt werden.

Unterbauung Trauffläche

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Vordach

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Wassertank

Es sind oberirdische Wassertanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 2 m³ erlaubt.
Als Grenzabstand sind 0,5 m einzuhalten.

Windschutz

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular

Zaun

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular